Sicherheitsschulung für Personal von reglementierten Beauftragten, bekannten Versendern, Luftfahrtunternehmen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost/ reglementierten Lieferanten für Bordvorräten oder bekannten Lieferanten für Bordvorräte mit Zugang zu Bordvorräten
Personal, das mit Luftfracht betraut ist, muss von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde überprüft und von behördlich zugelassenen Ausbildern (Luftsicherheitsbehörde der Länder) geschult sein.
Eine Einweisung/Unterweisung ist nicht ausreichend.
Personal, das mit Luftfracht betraut ist, muss von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde überprüft und von behördlich zugelassenen Ausbildern (Luftsicherheitsbehörde der Länder) geschult sein.
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