Die ICAO/IATA verlangt von jedem Unternehmen, das Gefahrgut für den Luftverkehr abwickelt, dass alle Personen, die operativ agieren, geschult sind.

Die Schulung erfolgt nur in der Amtssprache (DEUTSCH) und muss erfolgreich mit 80% alle zwei Jahre absolviert/wiederholt werden.

Die Aufsichtsbehörde für den Gefahrgut- Transport im Luftverkehr in Deutschland und für Flugzeuge mit deutscher Registrierung ist das Luftfahrt Bundesamt (LBA).
 
 
 

 
 

Bleiben Sie mit uns in Kontakt